Das ist die KODA

Die Bistums-KODA der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist ein paritätisch (gleichberechtigt) besetztes Gremium des "Dritten Weges". Dieser ist ein durch das Grundgesetz gewährleisteter Sonderweg des Arbeitsrechts-Regelungsverfahrens, in Abgrenzung zum "ersten Weg" (einseitige Bestimmung der Arbeitsvertragsrichtlinien durch den Arbeitgeber) und zum "zweiten Weg" (Festlegung der Arbeitsvertragsregeln durch Tarifvertrag).

Die Kommissionen des Dritten Weges sind zum einen die "Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts" (Bistums-KODA) in jeder Diözese bzw. für mehrere Diözesen gemeinsam (Regional-KODA) sowie die "Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Dienst" (Zentral-KODA), das gemeinsame Gremium der  deutschen Diözesen.

Rechtsgrundlage für die Bistums-KODA ist die vom Bischof erlassene und in Kraft gesetzte Bistums-KODA-Ordnung.

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart konstituierte sich am 02.04.1981 erstmals eine Bistums-KODA. Am 02.02.2022 startete die KODA in ihre mittlerweile elfte Amtsperiode.

Die KODA der Diözese Rottenburg-Stuttgart besteht derzeit aus jeweils zehn Vertreterinnen/Vertretern der Dienstnehmerseite und zehn Vertreterinnen/Vertretern der Dienstgeberseite besteht. Die Amtszeit der Kommission beträgt vier Jahre.

Die Vertreterinnen und Vertreter der KODA-Dienstnehmerseite werden aus den vier Berufsgruppen des kirchlichen Dienstes durch Urwahl der rund 23.000 wahlberechtigten Beschäftigten gewählt.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet den tariffähigen Kommissionen (Gewerkschaften) die Mitarbeit in der Bistums-KODA auf Dienstnehmerseite an. Diese haben Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter (ein Sitz ist den Gewerkschaften vorbehalten) in die Bistums-KODA zu entsenden, und sich damit organisatorisch am Zustandekommen des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts zu beteiligen.

Die KODA-Dienstgeberseite wird durch den Generalvikar berufen.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter auf Dienstgeber- und Dienstnehmerseite in der KODA führen ihr Amt unabhängig aus und sind dabei an keine Weisungen gebunden.