Corona-Sonderzahlung

Der am 29. November 2021 vereinbarte Tarifabschluss (gültig vom 01.10.2021 - 30.09.2023) zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion enthält eine einmalige Corona-Sonderzahlung, die spätestens bis März 2022 mit dem Tabellen-, Ausbildungs- Studierenden- bzw. Praktikantenentgelt ausgezahlt wird, wenn das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien-, oder Praktikantenverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L 1.300 Euro. Für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant/innen beträgt die Corona-Sonderzahlung 650 Euro.

In Anlehnung an den TV-L, beschloss die Bistums-KODA, dass auch unsere Angestellten, Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten bis spätestens 31.03.2022 eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro bzw. 650 Euro erhalten werden, sofern der entsprechende Vertrag ebenfalls an den TV-L angelehnt ist. Dementsprechend sind Angestellte des Pflegedienstes (Analge C zur AVO-DRS) und des Sozial- und Erziehungsdienstes (Analge D zur AVO-DRS) von dieser Sonderzahlung ausgenommen, da sich die Arbeitsverträge dieser Berufgruppen an den TVöD anlehnen. Weitere Informationen betreffend die bereits erfolgte Corona-Sonderzahlung für die Angestellten des Pflegedienstes und des Sozial- und Erziehungsdienstes erhalten Sie hier.

Die Auszahlung erfolgt nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei.