Corona-Sonderzahlung

Mit dem Dezembergehalt erhalten alle der TVöD-Tarifautomatik unterworfenen Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung.

Der am 25. Oktober 2020 vereinbarte Tarifabschluss (gültig vom 01.09.2020 - 31.12.2022) zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion enthält für dieses Jahr für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung von bis zu 600 Euro. 

Aufgrund der in der AVO-DRS geltenden TVöD-Tarifautomatik erhalten daher auch unsere Angestellten und Auszubildenden im Sozial- und Erziehungsdienst und im Pflegebereich im Dezember eine einmalige Corona-Sonderzahlung mit 400 bzw 600 € (Azubis 225 €). 
Die Auszahlung erfolgt nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei, wobei im Pflegebereich die (von den Pflegekassen finanzierte) Corona-Prämie auf die Steuerfreiheit angerechnet wird. Soweit Prämie und Sonderzahlung insgesamt 1.500 € übersteigen, wird der 1.500 € übersteigende Teil steuer- und sozialversicherungspflichtig ausgezahlt.