Erneute Verlängerung Ordnung COVID-DRS

Die Bistums-KODA hat die Ordnung COVID-DRS mit Beschluss vom 02.02.2022 nun nochmals bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit ist die KODA erneut dem TV-COVID des TVöD gefolgt, dessen Geltungsdauer ebenfalls bis 31. Dezember 2022 verlängert wurde.

Die Verlängerung der Ordnung COVID-DRS gilt vorbehaltlich der Unterschrift des Bischofs.