Aufgaben der KODA-Geschäftsstelle

Die Bistums-KODA und ihre Mitglieder werden in ihrer Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle der Bistums-KODA ist in ihrer allparteilichen Funktion sowohl juristisch als auch organisatorisch für die Dienstgeber- und die Dienstnehmerseite der Bistums-KODA zuständig.

Dabei ist die Geschäftsstelle auch Kontaktstelle für die Beschäftigten in den Einrichtungen der Diözese bei Anliegen an die KODA-Mitglieder.

Durch die Geschäftsstelle erfolgt die Vorbereitung und Geschäftsführung der Plenumssitzungen der Kommission, der Ausschüsse sowie der seiteninternen Sitzungen der KODA-Dienstnehmer und KODA-Dienstgeber. Auch trägt die Geschäftsstelle Sorge für das Inkraftsetzungsverfahren der KODA-Beschlüsse durch Erstellen der Ausfertigung, Unterrichtung der diözesanen Gremien sowie Vorbereitung der Veröffentlichungen im Kirchlichen Amtsblatt.

Darüber hinaus erfüllt die Geschäftsstelle durch die Beobachtung und Analyse der relevanten Entwicklungen in den Bereichen des kirchlichen und staatlichen Rechts und das damit verbundene  Erkennen von Handlungsbedarf, das Aufzeigen von Lösungsansätzen und das Unterbreiten von Lösungsvorschlägen strategische Aufgaben.

Auf Veranlassung des Bischofs (Gesetzgeber) erfolgt eine Mitwirkung der Geschäftsstelle beim Erlass von kirchlichen Ordnungen einschließlich von Änderungen für den Bereich der Bistums-KODA.

Bei der Wahl der KODA-Dienstnehmerseite unterstützt die Geschäftsstelle den Wahlvorstand.