Ausschüsse der Bistums-KODA

Für die Beratung einzelner Sachthemen sieht § 28 Bistums-KODA-Ordnung die Bildung von Ausschüssen vor. Die Ausschussarbeit hat zum Ziel  durch Feststellung von Informationsbedarf, Informationsbeschaffung und intensive inhaltliche Beratungen für das KODA-Plenum beschlussfähige Vorlagen zu erarbeiten.

In den einzelnen Ausschüssen wirken derzeit jeweils drei namentlich benannte Mitglieder der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite mit.

Die 11. Bistums-KODA hat folgende Ausschüsse installiert:

Ausschuss Pflege

Ausschuss Pastoral und Liturgie

Ausschuss Redaktion/Entgeltordnung mit den Unterausschüssen:

  • Unterausschuss Verwaltungskräfte
  • Unterausschuss Klimaschonende Mobilität
  • Unterausschuss Sozial- und Erziehungsdienst

Findet eine Beschlussvorlage im KODA-Plenum nicht die erforderliche 3/4 Mehrheit, so kann beim Vermittlungsausschuss ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden, wenn wenigstens 50% der Mitglieder für den Beschluss gestimmt haben und eben diese Anzahl für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmt.