Ausschüsse der Bistums-KODA
Für die Beratung einzelner Sachthemen sieht § 28 Bistums-KODA-Ordnung die Bildung von Ausschüssen vor. Die Ausschussarbeit hat zum Ziel durch Feststellung von Informationsbedarf, Informationsbeschaffung und intensive inhaltliche Beratungen für das KODA-Plenum beschlussfähige Vorlagen zu erarbeiten.
In den einzelnen Ausschüssen wirken derzeit jeweils drei namentlich benannte Mitglieder der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite mit.
Die 11. Bistums-KODA hat folgende Ausschüsse installiert:
Ausschuss Pflege
Ausschuss Pastoral und Liturgie
Ausschuss Redaktion/Entgeltordnung mit den Unterausschüssen:
- Unterausschuss Verwaltungskräfte
- Unterausschuss Klimaschonende Mobilität
- Unterausschuss Sozial- und Erziehungsdienst
Findet eine Beschlussvorlage im KODA-Plenum nicht die erforderliche 3/4 Mehrheit, so kann beim Vermittlungsausschuss ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden, wenn wenigstens 50% der Mitglieder für den Beschluss gestimmt haben und eben diese Anzahl für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmt.