Das ist das KODA-Arbeitsvertragsrecht
Die Bistums-KODA gestaltet und entwickelt das Arbeitsvertragsrecht für die rund 23.000 Beschäftigten.
Die KODA beschließt z. B. Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit, zum Arbeitsschutz, zur Höhe des monatlichen Entgelts, zur Jahressonderzahlung, zur Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit, zur Anzahl der Urlaubstage, zu Kündigungsfristen und zum Kündigungsschutz sowie zur Eingruppierung.
Beschlossen und damit geregelt wird das Arbeitsvertragsrecht in Ordnungen, auch für Ausbildungs- und Praktikantenverältnisse in Anlehnung an das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Dabei werden in KODA-Eigenregelungen kirchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt.
Grundlage für die Arbeistvertragsordnung der Diözese, die AVO-DRS, war und ist der TV-L und in Teilen der TVöD.