Beschlüsse der Bistums-KODA
Die Beschlüsse der Bistums-KODA werden vom Bischof der Diözese durch Unterzeichnung in Kraft gesetzt. Mit Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt werden sie für die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung wirksam.
Hinweis: Dies sind nicht-amtliche Versionen der jeweiligen Beschlüsse. Die Inkraftsetzung der KODA-Beschlüsse erfolgt durch den Bischof. Es gelten die Veröffentlichungen im Kirchlichen Amtsblatt.