Ich bin am Wahltag, dem 14.11.2017 aus dem kirchlichen Dienst ausgeschieden - darf ich trotzdem wählen?

Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass die/der Beschäftigte in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis in einer kirchlichen Einrichtung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart steht.

Austritte bzw. Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst führen dazu, dass die durch das Wählerverzeichnis festgestellte Wahlberechtigung entfällt. Der Generalvikar korrigiert das Wählerverzeichnis diesbezüglich.