Ich stehe in zwei kirchlichen Arbeitsverhältnissen - darf ich dann auch zwei Mal wählen?

Wahlberechtigt ist jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter nur einmal.

Als Grundsatz bei zwei eingesendeten Wahlbriefen gilt: der Wahlbrief, der zuerst erfasst wird, wird zugelassen. Im Wählerverzeichnis wird jeder Wahlbriefeingang festgehalten. Die mehrfache Stimmabgabe einzelner Personen ist dadurch ausgeschlossen.