Meine Wahlunterlagen wurden an eine falsche/alte Adresse zugestellt - hat das Auswirkungen?

Der Wahlvorstand überprüft am Wahltag die Wahlberechtigung jedes einzelnen Briefwählers an Hand der Angaben auf der im Wahlbrief enthaltenen persönlichen Erklärung im Abgleich mit den Angaben im Wählerverzeichnis.

Sollten die Anschriften nicht übereinstimmen, so kann der Wahlvorstand die identität des Briefwählers nicht zweifelsfrei feststellen.

Bitte teilen Sie daher Ihrem Dienstgeber unverzüglich Ihre korrekte Adresse mit und weisen Sie Ihren Dienstgeber bitte darauf hin, dass die Adressänderung dem Wahlvorstand mitgeteilt werden muss.