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KODA-Wahl: Wahlvorstand und Wahlverfahren

KODA-Wahlvorstand

Rechtsgrundlage für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmerseite in die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts ist die Bistums-KODA-Wahlordnung. Hiernach obliegt die Organisation und Durchführung der Wahl einem Wahlvorstand. Dieser wird von der KODA-Dienstnehmerseite gewählt.