KODA-Wahl: Wahlvorstand und Wahlverfahren
KODA-Wahlvorstand
Rechtsgrundlage für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmerseite in die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts ist die Bistums-KODA-Wahlordnung. Hiernach obliegt die Organisation und Durchführung der Wahl einem Wahlvorstand. Dieser wird von der KODA-Dienstnehmerseite gewählt.
Das KODA-Wahlverfahren
Das Wahlverfahren erfolgt in den folgenden Schritten.
1. Wahlaufruf und Kandidatensuche
2. Erstellung Rechtsträger- und Wählerverzeichnis