KODA-Wahl

Erstellung Rechtsträger- und Wählerverzeichnis

Der Generalvikar veröffentlicht als Grundlage für das Wählerverzeichnis ein Rechtsträgerverzeichnis im Kirchlichen Amtsblatt.

Anschließend erstellt das Bischöfliche Ordinariat das Wählerverzeichnis. In diesem Wählerverzeichnis sind alle Beschäftigten enthalten, die die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen. Das Wählerverzeichnis liegt anschließend zur Einsichtnahme für alle Beschäftigten aus.