KODA-Wahl

Wahlaufruf und Kandidatensuche

Der KODA-Wahlvorstand legt den Wahltag fest und verfasst und veröffentlicht einen Wahlaufruf.

Die Beschäftigten in den Einrichtungen der Diözese erhalten durch den Wahlaufruf  innerhalb einer bestimmten, vom KODA-Wahlvorstand gesetzten Frist Gelegenheit, Kandidatinnen/Kandidaten für die Bistums-KODA-Wahl  aus den vier verschiedenen Gruppen des kirchlichen Dienstes, und zwar aus

            1. dem liturgischen und pastoralen Dienst,

            2. der kirchlichen Verwaltung,

            3. dem kirchlichen Bildungswesen,

            4. den sozial-karitativen Diensten.

vorzuschlagen. Der Vorschlag erfolgt über das hierfür notwendige Wahlvorschlagsformular.

Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen bestimmt sich nach Art der ausgeübten Haupttätigkeit. Die Zuordnung erfolgt anhand der Zuordnungsregelung zur Bistums-KODA-Wahlordnung.

Der KODA-Wahlvorstand prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und erstellt die Stimmzettel.